Hintergrundinformationen zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Erkrankung der Schafe und Rinder, die hauptsächlich akut verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (unter anderem Lamas und Alpakas) und Wildwiederkäuer (beispielsweise Rothirsche, Damhirsche oder Rehe) sind
für den krankheitsauslösenden Erreger, das Blue-Tongue-Virus (BTV), ebenfalls empfänglich. Der Erreger kommt in vielen verschiedenen Serotypen vor. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Diese Gnitzen können in Deutschland ganzjährig nachgewiesen werden. Milde Winter und feuchte Sommer schaffen günstige Bedingungen für die Vermehrung der Mücken. Mit Hilfe des Windes können sie große Entfernungen überwinden. Somit ist eine rasche Verbreitung über größere Distanzen nicht ungewöhnlich (Epidemiegefahr).
Für den Menschen und für Nicht-Wiederkäuer ist die Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.
Deutschland war in den Jahren 2006 bis 2009 schon einmal von der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) betroffen. Durch eine konsequente, bundesweite Impfstrategie mit vorübergehenden Pflichtimpfungen für Rinder, Schafe und Ziegen konnte der Krankheitserreger damals getilgt werden. Ab Mitte Februar 2012 galt Deutschland offiziell als frei von der Blauzungenkrankheit.
Im Dezember 2018 trat das Virus (Serotyp BTV-8) allerdings wieder auf. Klinisch gesunde Rinder wurden in Baden-Württemberg im Rahmen einer routinemäßig durchgeführten Untersuchung positiv getestet. Anschließend wurde die Seuche auch
in Rheinland-Pfalz und im Saarland festgestellt.
Um die betroffenen Betriebe wurden Sperrzonen (Restriktionszonen) eingerichtet. Diese umfassen neben den drei genannten Bundesländern auch Teile von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Aus den Restriktionszonen dürfen lebende Wiederkäuer, Samen, Eizellen und Embryonen dieser Tiere nicht oder nur unter Auflagen verbracht werden. Transport und Handel sind für die Landwirt*innen damit deutlich erschwert. Falls es erforderlich ist, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, kann die Veterinärbehörde auch anordnen, dass alle empfänglichen Tiere eines betroffenen Betriebes getötet werden.
Im Gegensatz zur Epidemie 2006 bis 2009 geht die aktuelle Epidemie mit kaum erkennbaren Krankheitsanzeichen einher. Die meisten Ausbrüche wurden im Rahmen von Handelsuntersuchungen entdeckt.
Wiederkäuer können gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden und dies ist aus Tierschutzsicht als Tierseuchenprophylaxe auch anzuraten.1
Krankheitsbild
Das Blauzungenvirus befällt alle Wiederkäuer, besonders stark erkranken jedoch Schafe. Die Krankheit verläuft sehr variabel. Subklinische Infektionen, Infektionen, bei denen der Erreger keine Krankheitssymptome erzeugt, sind häufig. Tiere, die selbst nicht erkranken, können allerdings ein Reservoir für den Erreger bilden.
Bei Schafen kommt es nach mehrtägigem Fieber zu Entzündungen der Schleimhäute und der Klauen. Zudem ist die Erkrankung daran zu erkennen, dass die Zunge der Tiere auf typische Art und Weise anschwillt und sich verfärbt.
Ähnliche Symptome treten bei erkrankten Rindern auf, sie sind in der Regel aber deutlich weniger ausgeprägt. Während bei Schafen fast jedes dritte Tier stirbt (die Letalität wird mit ≤ 30 Prozent angegeben), erholen sich Rinder in der Regel nach einem meist milden Krankheitsverlauf. Die Krankheit kann aber auch bei Rindern tödlich verlaufen. Überleben die Tiere, so bilden sie eine belastbare Abwehr gegen die Erkrankung aus – allerdings nur gegen den Serotyp, an dem sie erkrankt waren.
Die Krankheitsanzeichen ähneln anderen viralen Erkrankungen, beispielsweise denen der Maul- und Klauenseuche.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Landwirtschaft/Blauzungenkrankheit_Hintergrundinformationen.pdf
Quelle: Tierschutzbund.de